CB

Geschichte des CB-Funks

Angefangen hatte alles in den USA: dort wurde bereits im Jahre 1958 das „Citizens Band“, schlicht CB abgekürzt, für Jedermann freigegeben. In Europa gab es diese Kommunikationsbedürfnisse auch, aber der Sprechfunkbetrieb auf dem 27-Mhz Band blieb nur den Hilfsdiensten erlaubt. Wer unbedingt mitmachen wollte, konnte sich auf dem Umweg über die Mitgliedschaft in einem Autohilfeclub und dergleichen eine Sondergenehmigung beschaffen.

1973 kam der CB-Funk dann auch legall in die Schweiz. Da wurden Heimstationen, Mobilgeräte und Handy mit 28 Kanälen und 5 Watt Sendeleistung in AM moduliert, zugelassen.
Doch der Ansturm war extrem und die Fernmeldedirektion wurde von Störmeldung geradezu bombardiert, was zur folge hatte, dass keine 4 Monate später das Erlaubte verboten wurde. Nun durfte man nur noch Handfunkgeräte mit fixer Antenne, 0.1 Watt Leistung und auf 3 Kanälen arbeiten. Bald wurden aus den 4 Kanälen dann 12 Kanäle, oder so ähnlich wie diese Konzession vom 24. Oktober 1973 zeigt :

So sah 1973 eine Jedermanns Funkkonzession in der Schweiz aus. Hier für das Rufzeichen Anode 65 (heute Nautilus 75)

In der Schweiz war es kaum anders als in den angrenzenden Ländern. Jeder Funkte was das Gerät hergab, meisten waren diese Geräte alles andere als legal, denn mit 12 Kanälen und 100 Miliwatt war das Funken mit den fast 80 000 Funkern Ende der 70er Jahre fast unmöglich. So waren damals sehr viele Mobilgeräte auf dem Markt, die passenden Antennen gab’s natürlich ebenfalls überall zu kaufen. Verboten was es zwar, aber es war ein schönes Feeling, wenn man endlich weiter als nur um zwei Hausecken funken konnte.

Circa 10 Jahre später gab es dann endliche eine gewaltige Änderung und es wurden den Schweizern CB-Funkern 22 Kanäle mit 0,5 Watt AM / FM / SSB, Mobilgeräte, Heimstationen und Handfunkgeräte erlaubt. Dies war ein grosser Schritt und das Funken boomte entsprechend.

Seit 1984 darf auf FM mit 4 Watt :!: gesendet werden.

Schliesslich entfiel auf den 01.01.2013 auch die Konzessionspflicht für das CB-Band.

Jetzt im Jahre 2017 darf jeder Bürger konzessionsfrei (Gerät kaufen und loslegen) in der Schweiz auf 40 Kanälen AM & FM mit max. 4 Watt, und SSB mit max. 12 Watt betreiben.

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