Swisscom will ‘DSL Infinity’ ablösen

Habe vor Tagen folgenden Brief von einem Kollegen gescannt und per E-Mail zugesandt erhalten  :

Brief von Swisscom zur 'DSL Infinity' ablösung

 Da wird dem Kollegen also ein Wechsel von seinem ‘DSL Infinity’ Abo auf das ‘Vivo S’ Abo vorgeschlagen, oder meiner Meinung nach aufgezwungen !
Der Brief wurde ihm (sehr wahrscheinlich NICHT eingeschrieben) zugesandt, obwohl es sich meiner Meinung nach um eine Vertragsänderung handelt !
Weiter ist zu lesen, Zitat ‘Sollten wir bis zum 29. Oktober 2015 nichts von Ihnen hören, wird ihr DSL infinity durch Vivo S mit Swisscom TV 2.0 light abgelöst.‘.
Dabei hat man mit Swisscom und Ihren ‘Angeboten’ im Leben genug negative Erfahrungen gemacht, das die Gefahr besteht wenn man schon das Swisscom-Logo sieht, während man den Brief aus dem Couvert zieht, das es wieder eines Ihrer tollen (meiner Meinung nach nicht haltbaren/unbrauchbaren) Angebote handelt, und der Brief ins Feuer wandert !

Aber was hiesse der Wechsel für meinen Kollegen ?

Schon seit Jahren sieht er fern per Satellit. -> Also kein Bedarf an Swisscom TV !
Festnetztelefonie wäre bei Vivo S die IP-Telefonie !
Heute kann er wenn bei sich zu Hause ein Stromausfall ist trotzdem noch einen Notruf absetzen, was bei IP-Telefonie nur mit eigener USV gehen würde !!! Dies da bei Vivo S wieder mehr Geräte an der eigenen Stromrechnung hängen würden, und somit bei einem Stromausfall im eigenen Haushalt kein telefonieren mehr möglich ist.

Also wieder ein unnützes Angebot/Zwangsänderung von der Swisscom !

Also muss man sich bei Swisscom Gehör verschaffen und es bleibt wie es ist, wenn ich den zitierten Satz richtig interpretiere ?!

Danke an den Kollegen, welcher nun auch mich mobilisiert hat !

Also aufgepasst wenn ein Brief von Swisscom ins Haus flattert, und Ihr wie ich noch eine ‘alte’ ISDN oder analog Anlage zu Hause habt !

 


Kommentare

Swisscom will ‘DSL Infinity’ ablösen — 21 Kommentare

  1. Noch einen weiteren Beitrag ‘Für den Kunden ist das super‘ auf dem Netz gefunden.
    Vor allem der letzte Abschnitt, dass der Inhaber der Grundversorgungskonzession – also vermutlich die Swisscom – dazu verpflichtet sein wird, dem Kunden bis Ende 2020 analoge Festnetz- und ISDN-Anschlüsse anzubieten, finde ich einen guten Ansatz.

    Das wären dann doch wieder 3 Jahre mehr als geplant.

    Den irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, wie es die Swisscom hinbekommen will im hintersten ‘Chrachen’ eine funktionierende und Notfallsichere IP-Telefonie zu erstellen, wenn Sie es kaum mehr schaffen einen analogen Anschluss am laufen zu halten -> Klick !

  2. Vom Kollegen welcher den Brief wegen der Ablösung ‘DSL Infinity’ von Swisscom erhalten hat, heute Abend wieder eine E-Mail erhalten.
    In diesem schildert er mir wie es ihm ergangen ist als er deswegen der Swisscom Hotline angerufen hat, das möchte ich hier kurz schreiben.
    – Diesmal konnte die Supporterin von Swisscom Schweizerdeutsch
    – Es wurde ihm gedroht das wenn er das ‘Vivo S’ nicht nehme, werde der Anschluss abgeschalten
    – Sie wollte ihn gleich zur Kündigungsabteilung verbinden
    – Kollege verneinte und meinte das er nicht künden will, aber das vorgeschlagene Angebot auch ablehne
    – Kollege braucht kein Swisscom-TV, hat seine Sat-Anlage
    – Beim neuen Abo handelt es sich um IP-Telefonie
    – Womit bei einem Stromausfall im Haushalt/Haus kein Notruf mehr abgesetzt werden kann
    – Differenz vom alten zum neuen Abo nicht der Rede wert
    Wie es aussieht wird er wohl zu Sunrise wechseln, den dort gibt es ein Angebot für Fr. 40.- pro Monat (ohne eine Telefonie Flatrate) und 20000er Internet Abo.
    Was weniger als die Hälfte ist im Vergleich zum Swisscom Angebot !

    Mit kundenfreundlich hat das vorgehen von der hochnäsigen Swisscom wirklich nichts mehr zu tun !

  3. Was lief in dieser Geschichte weiter :

    Um den 24. Oktober ging der Kollege in einen Sunrise Shop um sich beraten zu lassen.
    Und schliesslich auch den Vertrag unterschrieb um den Wechsel auf Anfang Januar zu wechseln.

    Am 27. Oktober Bestätigung von der Swisscom wegen dem Telekomwechsel erhalten. Allerdings mit dem Hinweis das wenn er nicht fristgerecht gekündigt hätte, auf der Schlussabrechnung diese Belastet würden. Dabei hat er die 2 monatige Kündigungsfrist eingehalten, also schon mal die ersten Verunsicherungen, obwohl die Swisscom ja auch hätte bestätigen können das die Kündigung vertragsmässig eingegangen sei !

    Einige Tage Später erhält er ein Packet mit neuem Router von der Swisscom zugesandt ?!
    Auch einen Brief erhält er dazu, in welchem vor allem der Text das dieses Abo eine 12 monatige Vertragsdauer beinhalte, schreckt ihn ab diesen Router auszupacken oder sogar anzuschliessen.

    Am 4. November wurde der Anschluss (Telefonie und Internet) abgeschalten ?!
    Und dies obwohl der 4. Januar 2016 als umschalt Termin angegeben und von der Swisscom auch bestätigt wurde.
    Das komplette Packet mit Router sandte er mit dem Rücksendeschein zurück.
    Da das ‘Gnusch’ immer undurchsichtiger wurde, vereinbarten der Kollege und ich, uns am 6. November zu treffen, die Dokumente zu sortieren, und danach in einen Swisscom-Shop zu gehen.

    So ging es am 6. November in den Swisscom-Shop nach Bülach.
    Ich schilderte der Dame die Sachlage, und fragte was für ein Puff die Swisscom da nun wieder anrichte ?
    Dabei wurde auch bestätigt das die Kündigung rechtens sei, und auch so noch in ihrem System eingetragen sei.
    Aber das er den neuen zugesandten Router anschliessen müsse !
    Auf die Nachfrage was den dieser Text wegen der 12 monatigen Vertragslaufzeit sein solle, wenn der Anschluss auf 4. Januar 2016 gekündigt sei, bedeuten soll ? Meinte Sie das es eben ein Standartbrief sei !
    Ich erwiderte das dies nach unserer Ansicht aber eher aussehe als wolle die Swisscom nach der Kündigung wieder versuchen einen Kunden an sich zu binden !
    Nun bekam ich die Antwort das ich nicht lauter zu werden brauche !
    Und ich hatte keine Lust mich dieser Dame gegenüber zu erklären, daher übernahm danach der Kollege das Gespräch.
    Schlisselich meinte die Dame das der Kollege von Ihr nun noch einen Adapter erhalte, um das Telefon am alten Router anschliessen zu können, und wenn er das mache funktioniere wenigstens das Telefon wieder !
    Und für alles andere müsse er auf die allseits bekannte Service-Hotline anrufen, da Sie vom Shop da nicht weiterhelfen könne.

    So verliessen wir den Swisscom-Shop, und jeder ging nach Hause.
    Natürlich war ich gespannt und konnte es nicht lassen Abend’s auf seinen Festnetzanschluss anzurufen, den ich glaubte nie daran das es funktionieren würde, was mir mit dem Sätzchen ‘der gewünschte Teilnehmer kann nicht erreicht werden’ auch bestätigt wurde ;-)
    Also dem Kollegen auf sein Handy angerufen, welcher mittlerweile noch herausgefunden hatte das es eine Option im Router gibt um dort die eigene Telefonnummer einzutragen. Aber das geht nur über das Swisscom-Login, was wieder schwierig ist wenn nicht mal die DSL-LED leuchtet !
    Und er hatte auch keine Lust mehr am selben Abend nocheinmal mit den Swisscom-‘Experten’ auf der Hotline zu quatschen. Aber er werde dann am Montag vom Geschäft aus anrufen.

    Dies tat er dann am 9. November auch, wobei ihm gesagt wurde das er von zu Hause anrufen müsse !
    Was er natürlich mit dem Hinweis ‘wie das gehen soll wenn das Telefon nicht funktioniere’ konterte…

    Nach weiteren Anrufen mit der Swisscom-Hotline kam heute ein Techniker bei ihm zu Hause vorbei.
    Welcher schnell merkte das in der Zentrale im Dorf seine Leitung auf eine andere Klemme im Haus gelegt wurde.
    Worauf der Techniker dies wieder in den alten zustand versetzte, und seit dem klappt sowohl das Internet wie auch Telefonie wieder !

    Ich riet dem Kollegen bereits als der Anschluss ‘abgeschalten’ wurde sich das Datum zu merken, und auch das Datum der wieder einschaltung auf zu schreiben, damit überwacht werden kann ob die Swisscom in der Monatsabrechnung das nicht funktionieren des Anschlusses berücksichtigt !!!

    Meiner Meinung nach wertet die Swisscom die Gespräche zwischen Kunden und Hotline noch immer nicht recht aus !
    Sonst sollte man irgendwann eine Besserung sehen, und sollte es als Kunde endlich weniger mit ‘Spezialisten’ nach dem Motto ‘ICH bin Gut’ zu tun haben !

  4. Sehr gute Lösungen für Ihren in die Jahre gekommenen ISDN-Anschluss!”
    Angeboten von der Swisscom AG

    Heute erhielten wir eine E-Mail mit wichtigen Informationen für Swisscom-ISDN Kunden.
    Leider enthält weder die E-Mail, noch die anscheinend für uns entwickelte Webseite, ausser der “Werbung” für Ihr Produkt, kaum brauchbare technischen Einzelheiten !
    Auf alle Fälle bietet Swisscom noch immer kein angepasstes Angebot für uns !

    Für alle die es interessiert hier noch ein paar Bilder von der für uns entwickelten Webseite :

    Die erste Seite:
    Erste Seite auf der für uns entwickelten Webseite zur Ablösung von ISDN

    Die zweite Seite:
    Zweite Seite auf der für uns entwickelten Webseite zur Ablösung von ISDN

    Das Angebot an uns:
    Unser Angebot auf der für uns entwickelten Webseite zur Ablösung von ISDN

    Abwarten und Tee trinken..

  5. guten Tag Aschi, Ernst,
    ich habe mit Begeisterung den Ablauf ab Sunnyboy Sunrise zu Sunset, sowie nun vorallem zu Swisscom gelesen und aufgesaugt. Soeben wurde mit gestern abend, mein eröffneter Thread in der Schisscom-community gelöscht, weil ich diesen Unter User helfen User getarnten Swisscommitarbeitern und Portionenlaferis auf die Schliche gekommen bin und diesen die Hosen inkl. Hemd ausgezogen habe.
    Ich habe wohlweislich jedoch den gesamten Thread aufs Word kopiert, alle Mailbestätigungen sind im Outlook und im Archiv, damit mir diese Lügner und Kundenverars…..wiederum nichts löschen können.
    Sofern am gesamten Desaster interessiert bitte um direkte Mailbenachrichtigung, damit das gesamte Desaster von zig-MB direkt (evt. in mehreren Mails betr. Grösse) übermittelt werden kann, danke.
    Das Vorspiel Mitte 2016 mit Swisscom zur genötigten Umstellung auf deren IP-Shit, war noch um Dimensionen grösser.
    Gruss Willy

  6. AGB-Änderungen (Festnetz)
    von Swisscom AG

    Bereits am 28.Februar 2017 erhielten wir einen Brief von der Firma Swisscom AG für unseren ISDN Anschluss, der gemäss Aussagen der selben Firma auch ein Auslaufmodel sein soll !
    Darin wurde uns in einem ‘Einleitungsschreiben’ mitgeteilt das die Swisscom für alle Festnetzanschlüsse neue AGB’s erarbeitet hat, und diese wenn man sich nicht innerhalb von 30 Tagen meldet, ohne Unterschrift von uns angenommen werde !
    Hier das erste Blatt des ‘Einleitungsschreibens’ :

    Seite 1 des 'Einleitungsbriefes' zu den AGB-Anpassung

    Bereits da ist ein Widerspruch im gelb markierten Text zu finden. Die Swisscom will mir mit diesem Brief das Leben erleichtern ? Kann ja wohl nur ein Witz sein !
    Nicht mal eine Telefonnummer ist auf dem ganzen zu finden, um welchen Anschluss es genau geht ?
    Aber schauen wir uns die zweite Seite vom ‘Einleitungsschreiben’ an :

    Seite 2 des 'Einleitungsbriefes' zu den AGB-Anpassung

    Unter dem Punkt ‘Vertragsbestandteile’ ist folgender Text wichtig: “…erlangen nur Gütigkeit, wenn Swisscom sie schriftlich bestätigt.

    Auch weitere Bekannte erhielten diese neuen AGB’s zugesandt, am Freitag den 3.März 2017 morgens in der Sendung Espresso im schweizer Radio SRF1 wurde dieses Thema auch behandelt.
    Allerdings ging es in dieser Sendung hauptsächlich um die Datenschutzbestimmungen, nicht aber über weitere Punkte die aus meiner Sicht genau so von Intreresse sind.
    Also machte ich mich daran die weiteren 4 Blätter der mitgesandten AGB’s genauer unter die Lupe zu nehmen.

    Als erstes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Da ist zu lesen :

    Es besteht kein Anspruch mehr auf eine bestimmte Ausgestaltung der Infrastruktur.
    Das heisst das Swisscom erst von jetzt an (wenn ich nicht gegen diese AGB vorgehe!), einen Kunden zu einer umstellung von Analog/ISDN auf einen VOIP-Anschluss zwingen kann, oder seh ich das falsch ?

    Weiter mit folgendem :

    Für Swisscom sollen nun alle zustellvarianten (E-Mail und Kundencenter) an den Kunden als rechtsgültig gelten?
    Ich weiss nicht ob bei anderen Sachen die ich z.B. per E-Mail kündige diese vor Gericht auch rechtskräftig sind ?
    Ich will die relevanten Informationen auf alle Fälle auf psotalischem Weg, und bei Änderungen von AGB’s, Kündigungen sogar eingeschrieben !

    Weiter…

    Und das natürlich obwohl ich den Strom für Ihr Endgerät zur Verfügung zu stellen habe ! (Dazu später mehr) Und Sie mir meine Einstellungen z.B. für Portforwarding löschen können.

    Weiter…

    Noch mehr Outsourcing ! Dabei sollten doch bereits Erfahrungen z.B. bei der Vergabe der Freileitungsmonteure gesammelt worden sein, wo einige leerläufe durch dieses System aufgetretten sind. Und nun wollen Sie auch noch die in der Presse nicht gerade mit Lob überschütteten Inkassofirmen mit einbezogen werden. Finde ich nicht nötig.

    Weiter…

    Wie hiess es am Anfang ? ‘Mir das Leben erleichtern’ aber nicht bindend !

    Weiter…

    Die Firma will es schriftlich, aber dem Kunden reicht es wichtige Informationen elektronisch mitzuteilen.
    Zudem soll die Kündigungsfrist von einem Monat, gemäss meinem bis anhin gültigen Vertrag :

    ohne Leistung auf 2 Monate erhöht werden. Und dies noch wenn Swisscom meinen Anschluss mit ISDN nicht mehr weiter zur Verfügung stellt ? Nein Danke !

    Weiter…

    Nochmal eine zusammenfassung all der Nachteile die dem Kunden bei annahme diser AGB entstehen.

    Kommen wir zu den neuen AGB’s zum Thema Festnetztelefonie :

    Da will Swisscom in die moderne gehen mit Ihren VOIP-Anschlüssen und beim lesen dieses Bereichs fühl ich mich in die 70er Jahre zurückversetzt, als wir einen Telefonanschluss mit den Nachbarn teilen mussten. Wenn die Nachbarn einen Anruf erhielten, konnten wir nicht mehr telefonieren und umgekehrt. In Randregionen wurde dieses Prinzip bis in die 90er Jahre noch angewendet !

    Weiter…

    In der Presse bereits behandelt die Sache mit den Telealarmgeräten und den Notrufgeräten in den schweizer Aufzügen. Aus den Stellungnahmen des Konzernes war bereits vor einem Jahr klar abzusehen das für Ausgaben welche bei der umstellung für den Kunden bevorstehen, mit keiner Hilfe von derer Seite zu rechnen ist !
    Auch die Fernspeisung wird abgeschafft. Sowohl mit Analog- wie auch ISDN (mit einem angeschlossenen Notapparart) können auch bei einem Stromausfall im Haushalt, oder in einem Bereich noch Notrufe getätigt werden ! Und dies zu einer Zeit wo vermehrt mit Naturkatastrophen zu rechnen sein wird ! Als Erklärung erhält man den Typ auf das Mobilnetz auszuweichen, bei deren Zellen die Telekom-Firmen, soviel ich weiss, eine bestimmte Zeit verpfilchtet werden diese mit einer Notstromversorgung auszustatten. Nur leider sind noch immer nicht alle Gebiete mit dem Mobilnetz gesegnet !

    Weiter…

    Schön das der Kunde nun selbst die Durchleitungsrechte für eine Leitung zu sich von anderen Grundeigentümer einholen soll.

    Kommen wir zu den neuen AGB’s zum Thema Internet :

    Kann ich so nicht akzeptieren den die Preise für die verschiedenen Geschwindigkeiten sind ja auch nicht gleich !

    Weiter…

    Da ist es wieder, der Kunde muss den Strom bereitstellen, zusätzlich muss dann auch noch die Verbindung zur Swisscom bestehen, um das Gerät zu konfigurieren :

    Alles in allem wirklich DICKE Post was ich da erhalten habe.
    Und dies scheinbar auch noch staatlich unterstützt (Klick) !

    Aus unverständnis darüber wieso die Swisscom auch mir zu diesem Zeitpunkt neue AGB’s zusendet, da diese Firma immer wieder betont das sowohl Analog wie auch ISDN ersetzt werden soll ?
    Genau aus diesem Grund wurde ich hellhörig und schaute mir dieses kleingeschriebene genauer an, und informierte mich zusätzlich aus der Presse. So hörte ich mir auch die Sendung Espresso im Schweizer Radio SRF1 zum Thema genau an, in welcher die Pressesprecherin von Swisscom, Frau Annina Merk aussagte wo man sich wegen der Sache überall melden kann :

    So ging ich am 4. März in einen Swisscom-Shop um dort mein Anliegen vorzutragen. Kaum hatte ich der Dame erzählt was ich wollte, hatte diese nach Ihrer Aussage Mittagszeit und übergab mich an einen weiteren Berater. Im Gespräch wurde mir klar das der Swisscom-Shop anscheinend die falsche Adresse für alle meine Fragen ist. Aber nichts desto trotz wollte ich wenigstens das hier für meinen Anschluss wenigstens in den Datenschutzbestimmungen mein ausdrückliches NICHT WEITERGEBEN MEINER DATEN AN DRITTE untersagt wird. Und ich dies gemäss Ihren neuen AGB’s schriftlich bestätigt haben wollte.
    Nach einem Telefonat des Beraters mit der Hotline, machte der Berater mir gegenüber die Aussage das er mir im Shop keine schriftliche Bestätigung geben könne ?
    Gemäss seiner Aussage soll mir diese aber in den nächsten Tagen zugesandt werden !
    Allerdings habe ich diese bis am 20. März 2017 noch nicht erhalten !

    Für mich heisst es nun Briefe aufzusetzen, und zu versuchen diese AGB’s nicht für mich gültig zu machen.

    • Den Brief habe ich heute fertigestellt.
      Das ganze in ein Couvert verpackt :

      Brief an Swisscom wegen neuen AGB

      Und ab zur Post, und Eingeschrieben an die Swisscom gesandt :

      Beleg für Eingeschriebenen Brief an Swisscom wegen neuen AGB

      Dies alles, natürlich in leicht geändert Form, in zweifacher Ausführung.
      Den ich war nicht ganz der einzigste, der diese AGB’s durchgelesen hat.

      Nun bin ich gespannt ob, und was ich von dieser Firma höre…

    • Soeben noch diesen Artikel beim ‘Beobachter’ zum Thema ‘Swisscom – Neue AGB’ gefunden.

      Wie bereits in einem meiner früheren Kommentar geschrieben, kann ich die Erfahrung das die Berater im Swisscom-Shop zu den neuen AGB’s keine Ahnung haben, nur bestätigen.
      Die Kompetenz der ‘Berater’ im Swisscom-Shop sinkt schon seit Jahren in das Kellergeschoss, dabei denk ich das es nicht mal die Schuld der dort eingesetzten Personen ist, sonder das die ganze Firmenpolitik von Swisscom im Keller ist. Dies zeigt ganz klar die Aussage der Pressesprecherin laut Beobachter «Wir sind daran, die Leute zu schulen.»

      Der Kunde kriegt die “dicke Post”, hat dann gerade mal 30 Tage Zeit um sich zu informieren und eine entscheidung zu treffen, und dann werden die Mitarbeiter erst geschult ?!

      Und das beste ist das sowas dann noch rechtens sein soll.
      Da fühl ich mich daran zurückerinnert, als man sich ISDN zulegte gab es 10 Rufnummern. 1-2 Jahre später erhielt man ein schreiben das einem 7 Rufnummern weggenommen werde !
      Schliesslich hiess es ja damals ISDN sei die Zukunft, und die Analogtelefonie werde demnächst abgeschaltet !
      Wenn man sich wehrte z.B. mit den folgenden Worten :

      Nehmen wir mal an das ich in einer Garage ein neues Auto kaufe. 1-2 Jahre später erhalt ich einen Brief das ich das Auto in die Garage zu bringen habe, damit sie mir den Motor ausbauen können…
      Ob dies wohl rechtens wäre ?

      Durfte man im besten Fall die 10 Rufnummern behalten !

      Heute dürfte das nicht mehr so einfach sein, den die Swisscom AG muss gucken das sie ordentliche Gewinne einfährt, um einen gewissen Obulus an den Staat abzutretten, und nicht zu vergessen die Lobbyisten die sicher auch nicht gratis sind ?
      Oder warum werden gewisse vorstösse (wie z.B Hier) nicht weiterverfolgt ?

  7. Vor etwas mehr als einer Stunde erhielten wir einen Telefonanruf von Swisscom.

    Lange Rede kurzer Sinn : Entweder ich akzeptiere die neuen AGB’s oder der Vertrag läuft am 30. April 2017 aus.

    Ich entschied mich für das auslaufen lassen ;-)

    Nun bin ich gespannt, ob auch der Inhaber des zweiten Anschlusses das selbe zu hören kriegt…

  8. Gleich am 3.April 2017 eine Anfrage an iWay gestartet, da ich diese Firma bereits vor über einem Jahr in Betracht gezogen hatte, da Sie nach meiner Meinung für mich das beste Angebot bietet.
    Am 6.April 2017 erhielt ich dann auch Antworten auf meine Fragen, sodass ab heute 11.April 2017 schliesslich der Antrag zur Übernahme von Internet und Telefonie am laufen ist…

  9. Einige Zeit weder vom ‘alten’ noch vom ‘neuen’ Dienstleister etwas gehört, bis ich heute eine E-Mail von iWay erhielt :-)
    Scheinbar klappt die Unterbruchsfreie Übernahme nicht, wie mir mit folgendem Text aus dem Mail geschrieben wurde :

    Leider können wir die Schaltung nicht mehr per 30.04.2017 platzieren, da dies zu kurzfristig ist.
    Wir bitten Sie um Verständnis und die verzögerte Aufschaltung zu entschuldigen.

    Die Aufschaltung des Internetsignals und die Portierung finden per 02.05.2017 statt, dies ist leider der frühestmögliche Termin.

    So werden wir also vom 30.April bis 2.Mai von der Zivilisation abgeschnitten sein ;-)

  10. Heute vormittag brachte mir der Postbote unter anderem dieses Packet :

    Packet mit neuem Router am 27.04.2017 eingetroffen

    Natürlich war klar das dies der Router vom neuen Dienstleister sein musste.
    Darum wurde das ganze ausgepackt :

    Inhalt des Packetes mit dem neuen Router

    .. und kontrolliert ob die mitgelieferten Adapter und Kabel auch an meine Anlage passen.
    Alles passt sodass ich gegen Abend den Router an meinen Laptop anschloss, um ihn auf mein Netzwerk anzupassen.
    Allerdings als ich versuchte die Portweiterleitungen die ich brauche dem neuen Router beizubringen, erhielt ich immer wieder den Fehler das die angegeben IP nicht existiere. Was ja auch klar ist wenn nur mein Laptop und sonst nichts dran ist.
    Als Thedy vom Arbeiten nach Hause kam fragte ich Ihn wie der FritzBox das beizubringen sei wenn die betreffenden Geräte eben noch nicht im Netz seien ?
    Er meinte das ich doch gleich den neuen Router ins Netzwerk und an die Telefonleitung hängen soll, den dieser würde auch mit Swisscom funktionieren, allerdings müsse ich wegen dem ISDN noch den Annex-Modus umschalten !
    Gesagt getan, so ist nun ab sofort der neue Router (FritzBox) als DHCP-Server und für das Internet zuständig.
    Wenn Swisscom nun den Anschluss am 30.04.2017 abschaltet, brauch ich blos den alten Filter (wegen der ISDN-Anlage) aus dem Kabel zu entfernen, den Annex-Modus am Router wieder umzuschalten, und es könnte von meiner Seite wieder weiterlaufen.

    Allerdings wie oben bereits erwähnt geht es dann erst ab dem 2.Mai 2017 wieder ins Internet…

  11. Momentan läuft noch immer alles über Swisscom bei mir zu Hause.
    Aber aus weiser Voraussicht habe ich heute noch ein bischen herumgebastelt.
    Da ich vom neuen Provider bereits einen neuen Router (Fritz!Box 7560) erhalten habe, wurde dieser natürlich auch gleich montiert. Sodass dieser nun bereits seit bald 3 Tagen auch noch mit dem “alten” Provider funktioniert.

    Da ich zu Hause gerade noch folgende Sachen rumliegen habe :
    – Eine neue Fritz!Box 7560 (von meinem angehenden Provider)
    – Eine Daten-SIM-Karte von Schopfis
    – Ein Android-Smartphon von Turi
    suchte ich im Internet nach ‘fritzbox internetzugang android-smartphone‘, und fand diesen Beitrag.

    Da irgenwann heute das Internet und die Festnetztelefonie abgeschaltet werden soll, dies aber erst am 2.Mai vom neuen Provider übernommen werden kann, ging es daran das zu installieren.
    – Daten-SIM-Karte in Turi’s altes Android-Smartphone rein
    – Das Android-Smartphone per USB an die Fritz!Box 7560 angeschlossen
    – Auf dem Android-Smartphone USB-Tethering erlauben
    – Auf der Fritz!Box 7560 unter ‘Internet‘ den Punkt ‘Mobilfunk‘ angeklickt
    – Zum Test erst mal den Punkt ‘Internetzugang über Smartphone oder Mobilfunk-Stick per USB-Tethering aktiv‘ ausgewählt.
    Und dann probieren :?:

    Es funktioniert :!:

    Mit FritzBox 7560 und Android-Smartphone auf das Internet

    Natürlich auch noch versucht ob alle Geräte im Netzwerk auch wirklich auf das Internet kommen, auch das funktionierte und war mittles der WEB-Seite wieistmeineip auf dem Internet klar nachvollziehbar.
    Also ging es wieder in die Einstellungen der Fritz!Box 7560 um dieser zu sagen das Sie nur über das Handy-Netz soll, wenn die DSL-Verbindung nicht funktioniert.
    Dies wird mit folgender Einstellung konfiguriert :

    Einstellungen bei der FritzBox 7560 für Mobilfunk

    So kommen nun meine Geräte trotz abschalten der DSL-Leitung hoffentlich trotzdem auf das Internet ;-)
    Damit dürften dann auch mein Gateway und meine PC-Only FRN-Clients Online bleiben ;-)
    Allerdings vom Internet rein kommt nichts, das liegt an der Natur der Mobile Verbindungen, sodass also der Backup FRN Server NICHT erreichbar sein wird.

  12. Bereits heute morgen um kurz nach 7 Uhr bemerkte ich das über Swisscom die DSL Verbindung nicht mehr funktionierte, und das Internet über das Android-Smartphone lief.
    Da ich heute noch Termine ausser Haus zu erledigen hatte, steckte ich den Router (Fritz!Box 7560) um, sodass er nun ohne Filter und NT direkt an der Zugangsleitung hängt. Zudem stellte ich den Annex-Modus wieder auf ‘A’ um.
    Bis kurz nach 8 Uhr konnte der Router aber noch keine DSL Verbindung herstellen, und ich musste meinen Terminen nach.
    Als ich gegen Mittag wieder nach Hause kam, sah ich das eine VDSL Verbindung bestand :-)
    Auch die VOIP-Telefonie scheint zu funktionieren, wie ein kurzer Test zeigte :-)

    Scheinbar ist alles in ca. 2 Stunden über die Bühne gegangen.
    Danke an die Provider.

  13. Heute vormittag habe ich die alte Hardware unseres DSL Infinity ISDN Anschlusses demontiert, und alle Geräte wie NT, Router, und Auerswald Commander Basic in einen Karton gelegt.
    Zusätzlich legte ich einen weiteren NT sowie einen weiteren Router, die ich mal zusammengetragen hatte um bei einem defekt eines der Geräte schnell einen Ersatz zu haben, auch in den Karton :

    Alte Hardware unseres ISDN DSL Infinity Anschlusses

    Nachmittags ging es mit diesem Karton in den Swisscom-Shop Bülach um die Geräte zurückzugeben.
    Anscheinend kriegt man nur für den NT einen Rückgabebeleg :

    Rückgabebeleg von Swisscom für die alte ISDN DSL Infinity Hardware vom 03.05.2017

    …nicht aber für den Router.

    Auch wollte ich noch auf den von Swisscom erhaltenen Brief den wir heute zugesandt erhalten haben, erkundigen was das genau zu bedeuten habe :

    Brief vom 03.05.2017 von Swisscom mit der Restbetragsankuendigung ?

    Doch mir wurde von dem Herrn gesagt das er da nichts dazu sagen könne, und ich stattdessen auf die Hotline anrufen soll.

    Da ich bereits am 1. Mai 2017 noch schnell in das Swisscom-Login schaute, sah ich dieses Dokument bereits bevor der Brief angekommen war. Natürlich habe ich mich bereits bei der Hotline von Swisscom wegen diesem Schreiben gemeldet, nur was dabei rauskam kann ich noch immer nicht glauben.

    Damals meinte die erste Dame das ich eben 2 Monate Kündigungsfrist hätte, und der Firma Swisscom daher bis Ende Juni noch weiterzahlen müsse :?:
    Also schilderte ich der Dame die Sachlage :
    1. Steht in meinem Vertrag eine Kündigungsfrist von 1 Monat !
    2. Sei dies eh egal da ich wegen dem nichtakzeptieren der neuen Swisscom AGB’s ein Sonderkündigungsrecht auf den 30.April 2017 habe !
    Sodass die Dame mich zu einer weiteren Dame (Name bekannt) verband. Diese meinte das dass System dieses Schreiben automatisch erstelle. Worauf ich entgegnete das ich aber kein Automat, sondern ein Mensch sei !
    Auch Ihr schilderte ich abermals die Sachlage, worauf Sie meinte das ich eh auf die definitive Rechnung warten solle, da dort sicher alles in Ordnung sei.

    :?: Ich versteh diese Firma wirklich je länger je weniger, und bin froh die Geschäftsbeziehung mit Ihr langsam beenden zu können :!:

    • Heute ist eine Rechnung von Swisscom bei uns eingedrudelt, wobei auf dieser kein Hinweis zu finden ist dass es sich um die Schlussrechnung handelt.
      Da der Anschluss bis am 2.Mai gelaufen ist, wird diese auch bezahlt werden.
      Noch ein Bild vom Swisscomlogin zu dieser Rechnung :

      Letzte Rechnung für den April 2017 von Swisscom, erhalten am 12.05.2017

      Die Ankündigung für den Restbetrag (siehe letzten Kommentar) fand ich im Swisscom-Login nicht mehr.

      Bin gespannt ob dies jetzt wirklich die letzte Rechnung ist :?:

  14. Ab 2018 ist es endgültig vorbei mit dem klassischen Swisscom-Festnetz, telefoniert wird dann nur noch digital. Lesen Sie hier, ob Sie etwas unternehmen müssen, damit Sie weiterhin problemlos telefonieren können. Wir haben ein spezielles Angebot und einen Online ISDN Rechner.

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