Neue AGB’s von Swisscom erhalten ?

Bereits am 28.Februar 2017 erhielten wir einen Brief von der Firma Swisscom AG für unseren ISDN Anschluss, der gemäss Aussagen der selben Firma auch ein Auslaufmodel sein soll !
Darin wurde uns in einem ‘Einleitungsschreiben’ mitgeteilt das die Swisscom für alle Festnetzanschlüsse neue AGB’s erarbeitet hat, und diese wenn man sich nicht innerhalb von 30 Tagen meldet, ohne Unterschrift von uns angenommen werde !
Hier das erste Blatt des ‘Einleitungsschreibens’ :

Seite 1 des 'Einleitungsbriefes' zu den AGB-Anpassung

Bereits da ist ein Widerspruch im gelb markierten Text zu finden. Die Swisscom will mir mit diesem Brief das Leben erleichtern ? Kann ja wohl nur ein Witz sein !
Nicht mal eine Telefonnummer ist auf dem ganzen zu finden, um welchen Anschluss es genau geht ?
Aber schauen wir uns die zweite Seite vom ‘Einleitungsschreiben’ an :

Seite 2 des 'Einleitungsbriefes' zu den AGB-Anpassung

Unter dem Punkt ‘Vertragsbestandteile’ ist folgender Text wichtig: “…erlangen nur Gütigkeit, wenn Swisscom sie schriftlich bestätigt.”

Auch weitere Bekannte erhielten diese neuen AGB’s zugesandt, am Freitag den 3.März 2017 morgens in der Sendung Espresso im schweizer Radio SRF1 wurde dieses Thema auch behandelt.
Allerdings ging es in dieser Sendung hauptsächlich um die Datenschutzbestimmungen, nicht aber über weitere Punkte die aus meiner Sicht genau so von Intreresse sind.
Also machte ich mich daran die weiteren 4 Blätter der mitgesandten AGB’s genauer unter die Lupe zu nehmen.

Als erstes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Da ist zu lesen :

03_AGB_04

Es besteht kein Anspruch mehr auf eine bestimmte Ausgestaltung der Infrastruktur.
Das heisst das Swisscom erst von jetzt an (wenn ich nicht gegen diese AGB vorgehe!), einen Kunden zu einer umstellung von Analog/ISDN auf einen VOIP-Anschluss zwingen kann, oder seh ich das falsch ?

Weiter mit folgendem :

03_AGB_05

Für Swisscom sollen nun alle zustellvarianten (E-Mail und Kundencenter) an den Kunden als rechtsgültig gelten?
Ich weiss nicht ob bei anderen Sachen die ich z.B. per E-Mail kündige diese vor Gericht auch rechtskräftig sind ?
Ich will die relevanten Informationen auf alle Fälle auf psotalischem Weg, und bei Änderungen von AGB’s, Kündigungen sogar eingeschrieben !

Weiter…

03_AGB_06

Und das natürlich obwohl ich den Strom für Ihr Endgerät zur Verfügung zu stellen habe ! (Dazu später mehr) Und Sie mir meine Einstellungen z.B. für Portforwarding löschen können.

Weiter…

03_AGB_07

Noch mehr Outsourcing ! Dabei sollten doch bereits Erfahrungen z.B. bei der Vergabe der Freileitungsmonteure gesammelt worden sein, wo einige leerläufe durch dieses System aufgetretten sind. Und nun wollen Sie auch noch die in der Presse nicht gerade mit Lob überschütteten Inkassofirmen mit einbezogen werden. Finde ich nicht nötig.

Weiter…

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Wie hiess es am Anfang ? ‘Mir das Leben erleichtern’ aber nicht bindend !

Weiter…

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Die Firma will es schriftlich, aber dem Kunden reicht es wichtige Informationen elektronisch mitzuteilen.
Zudem soll die Kündigungsfrist von einem Monat, gemäss meinem bis anhin gültigen Vertrag :

Kuendigungsfrist_Service_Package_Classic

ohne Leistung auf 2 Monate erhöht werden. Und dies noch wenn Swisscom meinen Anschluss mit ISDN nicht mehr weiter zur Verfügung stellt ? Nein Danke !

Weiter…

03_AGB_11

03_AGB_12

Nochmal eine zusammenfassung all der Nachteile die dem Kunden bei annahme diser AGB entstehen.

Kommen wir zu den neuen AGB’s zum Thema Festnetztelefonie :

05_AGB_Festnetztelefonie_13

Da will Swisscom in die moderne gehen mit Ihren VOIP-Anschlüssen und beim lesen dieses Bereichs fühl ich mich in die 70er Jahre zurückversetzt, als wir einen Telefonanschluss mit den Nachbarn teilen mussten. Wenn die Nachbarn einen Anruf erhielten, konnten wir nicht mehr telefonieren und umgekehrt. In Randregionen wurde dieses Prinzip bis in die 90er Jahre noch angewendet !

Weiter…

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In der Presse bereits behandelt die Sache mit den Telealarmgeräten und den Notrufgeräten in den schweizer Aufzügen. Aus den Stellungnahmen des Konzernes war bereits vor einem Jahr klar abzusehen das für Ausgaben welche bei der umstellung für den Kunden bevorstehen, mit keiner Hilfe von derer Seite zu rechnen ist !
Auch die Fernspeisung wird abgeschafft. Sowohl mit Analog- wie auch ISDN (mit einem angeschlossenen Notapparart) können auch bei einem Stromausfall im Haushalt, oder in einem Bereich noch Notrufe getätigt werden ! Und dies zu einer Zeit wo vermehrt mit Naturkatastrophen zu rechnen sein wird ! Als Erklärung erhält man den Typ auf das Mobilnetz auszuweichen, bei deren Zellen die Telekom-Firmen, soviel ich weiss, eine bestimmte Zeit verpfilchtet werden diese mit einer Notstromversorgung auszustatten. Nur leider sind noch immer nicht alle Gebiete mit dem Mobilnetz gesegnet !

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Schön das der Kunde nun selbst die Durchleitungsrechte für eine Leitung zu sich von anderen Grundeigentümer einholen soll.

Kommen wir zu den neuen AGB’s zum Thema Internet :

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Kann ich so nicht akzeptieren den die Preise für die verschiedenen Geschwindigkeiten sind ja auch nicht gleich !

Weiter…

06_AGB_Internet_17

Da ist es wieder, der Kunde muss den Strom bereitstellen, zusätzlich muss dann auch noch die Verbindung zur Swisscom bestehen, um das Gerät zu konfigurieren :

06_AGB_Internet_18

Alles in allem wirklich DICKE Post was ich da erhalten habe.
Und dies scheinbar auch noch staatlich unterstützt (Klick) !

Aus unverständnis darüber wieso die Swisscom auch mir zu diesem Zeitpunkt neue AGB’s zusendet, da diese Firma immer wieder betont das sowohl Analog wie auch ISDN ersetzt werden soll ?
Genau aus diesem Grund wurde ich hellhörig und schaute mir dieses kleingeschriebene genauer an, und informierte mich zusätzlich aus der Presse. So hörte ich mir auch die Sendung Espresso im Schweizer Radio SRF1 zum Thema genau an, in welcher die Pressesprecherin von Swisscom, Frau Annina Merk aussagte wo man sich wegen der Sache überall melden kann :

Wo_aktiv_werden

So ging ich am 4. März in einen Swisscom-Shop um dort mein Anliegen vorzutragen. Kaum hatte ich der Dame erzählt was ich wollte, hatte diese nach Ihrer Aussage Mittagszeit und übergab mich an einen weiteren Berater. Im Gespräch wurde mir klar das der Swisscom-Shop anscheinend die falsche Adresse für alle meine Fragen ist. Aber nichts desto trotz wollte ich wenigstens das hier für meinen Anschluss wenigstens in den Datenschutzbestimmungen mein ausdrückliches NICHT WEITERGEBEN MEINER DATEN AN DRITTE untersagt wird. Und ich dies gemäss Ihren neuen AGB’s schriftlich bestätigt haben wollte.
Nach einem Telefonat des Beraters mit der Hotline, machte der Berater mir gegenüber die Aussage das er mir im Shop keine schriftliche Bestätigung geben könne ?
Gemäss seiner Aussage soll mir diese aber in den nächsten Tagen zugesandt werden !
Allerdings habe ich diese bis am 20. März 2017 noch nicht erhalten !

Für mich heisst es nun Briefe aufzusetzen, und zu versuchen diese AGB’s nicht für mich gültig zu machen.

Kommentare

Neue AGB’s von Swisscom erhalten ? — 3 Kommentare

  1. Den Brief habe ich heute fertigestellt.
    Seite 1 :

    Brief an Swisscom wegen neuen AGB Seite 1

    Seite 2 :

    Brief an Swisscom wegen neuen AGB Seite 2

    Seite 3 :

    Brief an Swisscom wegen neuen AGB Seite 3

    Seite 4 :

    Brief an Swisscom wegen neuen AGB Seite 4

    Seite 5 :

    Brief an Swisscom wegen neuen AGB Seite 5

    Das ganze in ein Couvert verpackt :

    Brief an Swisscom wegen neuen AGB

    Und ab zur Post, und Eingeschrieben an die Swisscom gesandt :

    Beleg für Eingeschriebenen Brief an Swisscom wegen neuen AGB

    Dies alles, natürlich in leicht geändert Form, in zweifacher Ausführung.
    Den ich war nicht ganz der einzigste, der diese AGB’s durchgelesen hat.

    Nun bin ich gespannt ob, und was ich von dieser Firma höre…